AGB's

Reisebedingungen für Haus Sonnenschein

Die Mietdauer wird unwiderruflich für diese Zeit vereinbart.

Die Wohnung kann am Anreisetag ab 16.00 Uhr übernommen und muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr zurückgegeben werden, da in der Zwischenzeit die Wohnung geputzt wird. An- und Abreisetag ist jederzeit möglich. Abweichungen der genannten Anreisezeit bitte vorgängig mit der Hausverwaltung besprechen.

Nach Ablauf des Vertrages müssen die Mieter die Unterkunft räumen. Tun sie dies nicht, hat die Hausverwaltung das Recht, einen Betrag zu erheben, der dem dreifachen Höchstpreis für die Tage entspricht, an denen die Wohnung bereits geräumt sein sollte. Zusätzlich trägt der Mieter die Schadenersatzansprüche der nachfolgenden Mieter.

Der Mieter weiss, dass es sich um kurzzeitige Ferien-Vermietung handelt und das Objekt nicht für Dauerwohnzwecke verwendet werden darf.

Bei Urlaubende sind die Schlüssel der Hausverwaltung zurückzugeben.

Nebenkosten bar zu bezahlen bei Anreise

- allg. Strom, Wasser und Gas ist im Mietpreis enthalten
- Bett- und Frotteewäsche pro Person/Garnitur € 15.00, Geschirrtücher sind im Mietpreis inbegriffen.
  Strandtücher sind selber mitzunehmen
Internet pro Tag € 2.00
Endreinigung pro Wohnung: € 120.00  /  Endreinigung mit Haustier € 140.00
Kaution pro Wohnung: € 100.00, wird bei positiver Durchsicht der Wohnung am Ende der Ferien bar zurück bezahlt
Klimaanlage: gem. sep. Zähler pro kWh € 0.40, Heizung: Gas nach Verbrauch (Flaschen)

Zahlung

Nach Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung binnen 7 Tagen von 30% des Mietpreises zu leisten. Der Rest der Miete ist 30 Tage vor Ferienbeginn fällig. Am Anreisetag sind die Nebenkosten und die Kaution bar an die Hausverwaltung zu bezahlen. Die Reservierung ist erst gültig mit dem Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Vermieters. Sollte die Anzahlung nicht spätestens 7 Tage nach Unterzeichnung des Mietvertrages eingegangen sein, so kann das Objekt anderen Interessenten vermietet werden.

Reiserücktritt

Sollte der Mieter aus irgendwelchen Gründen die Reise nicht antreten können, ist eine Reiserücktrittmeldung schriftlich abzugeben. In diesem Falle werden die Entschädigungen wie folgt berechnet:

Vom Tag des Vertragsabschlusses bis 60 Tage vor Ferienbeginn 100% Mietpreiserstattung.
30 Tage vor Ferienbeginn 50% Mietpreiserstattung.
Der Mieter kann einen Ersatzmieter bringen, in diesem Falle entfallen sämtliche Stornogebühren.

Im Falle, dass der Vermieter aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten muss, macht er sich dem Mieter gegenüber schadenersatzpflichtig. Evtl. Mehrkosten, welche dem Mieter durch die Anmietung eines anderen Mietobjektes entstehen hat der Vermieter zu übernehmen.

Der Vermieter ist jedoch vorrangig berechtigt, dem Mieter ein anderes vergleichbares Mietobjekt anzubieten.

Sollte das Objekt durch höhere Gewalt nicht bewohnbar sein, so verpflichtet sich der Vermieter für ein gleichwertiges Objekt zu sorgen.

Haftung

Bei behördlichem Ausfall von Wasser und Strom können keine Ersatzansprüche gestellt werden. Ebenso nicht bei Ausfall von technischen und elektrischen Geräten jeglicher Art. Für die allgemeine Trinkwasserqualität wird keine Haftung übernommen.

Der Vermieter lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle innerhalb und ausserhalb der Wohnung und des Pools ab. Der Mieter benützt die Wohnung, das Grundstück und den Pool auf eigene Gefahr.

Der Vermieter haftet nicht für entgangene oder geminderte Urlaubsqualität und Schäden bei Diebstahl, Stromausfall, Wasserrohrbruch, Lärmbelästigung durch Nachbarn oder Bauarbeiten, Unwetter und dessen Folgen oder für orts- und landesüblichen sowie landestypischen Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Tiere, Verschmutzungen oder anderen Ursachen.

Sollten Mängel am Haus / Wohnung vorhanden sein, so sind diese der Hausverwaltung sofort mitzuteilen.

Sorgfalt der Mieter

Der Vermieter bittet, in der Wohnung nicht zu rauchen.

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen schonend zu behandeln und während des Aufenthaltes für ordentliche Reinigung zu sorgen.

Eventuelle Schadensfälle sind umgehend der Hausverwaltung mitzuteilen. Die Kosten für Wertverminderung oder Neuanschaffung sind im Falle des Verschuldens durch den Mieter von diesem zu übernehmen.

Für die tägliche Säuberung der Wohnung inkl. Grundstück sind die Mieter, während des Aufenthaltes, selber zuständig.

Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung der Sorgfaltspflicht entstehen. Dem Mieter wird geraten, eine entsprechende Haftpflichtversicherung, welche Mietschäden beinhaltet, abzuschliessen.

Es ist nicht erlaubt, Gläser und Flaschen an oder in den Pool zu nehmen. Der Mieter haftet für Schäden die dadurch an der Pool-Filteranlage entstehen können. Es ist in Spanien verboten (wegen der Wasserknappheit) das Poolwasser auslaufen zu lassen. Mechanische Veränderungen an Pool-Apparaten und Installationen dürfen nur vom Pool-Servicemann ausgeführt werden.

Belegungskapazität

Es wird nur die angegebene oder vereinbarte Personenzahl zugelassen. Bei Überschreitung behält sich die Hausverwaltung/Vermieter das Recht vor, mit sofortiger Wirkung den Vertrag zu kündigen. Das Übernachten von Besuchern müsste mit der Hausverwaltung/Vermieter abgesprochen werden.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Land des Wohnortes des Eigentümers (Deutschland).

Haus Sonnenschein
Walter Ungemach
Schwarzwaldring 2
D-76275 Ettlingen

Fon: +49 7243 28833
Fax: +49 7243.28307
Email: info@reiseziel-denia.de
www.reiseziel-denia.de

Stand 2018